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Stationäre Rehabilitation


Reicht in Ihrem Falle eine ambulante Krankenbehandlung oder eine ambulante Rehabilitationsleistung in wohnortnahen Einrichtungen nicht aus, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, ist eine aus medizinischen Gründen, erforderliche stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Für die Durchführung der stationären Rehabilitationsleistung wählen Sie eine Rehabilitationseinrichtung aus, die möglichst optimal für Ihr Erkrankungsbild geeignet ist.

Zu den Reha - Leistungen zählt auch die Anschlussrehabilitation, die sich durch ein zügiges Einleitungsverfahren möglichst nahtlos an einen Krankenhausaufenthalt anschließen soll.

 

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