Schwerbehinderung

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Nach der Welt- Gesundheitsorganisation (WHO) werden behinderte Menschen als Personen mit einer oder mehreren Schädigungen, einer oder mehreren Beeinträchtigungen oder einer Kombination von Schädigungen, Einschränkung in Funktionen und/oder Beeinträchtigung eingestuft. Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.

Hier auf dien Seiten finden Sie wichtige Informationen zur Schwerbehinderung:

 

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, der vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt wird. Die Gestaltung des Ausweises ist in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) geregelt. Voraussetzung für die Ausstellung eines Ausweises ist, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr festgestellt worden ist.

 

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