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Die Diagnose der COPD erfolgt auf Grund der Angabe der charakteristischen
Beschwerden, der Erfassung von Risikofaktoren
(erbliche Belastung, Rauchen, berufsbedingte Belastung mit Stäuben, häufige
Atemwegsinfekte in der Kindheit) und dem Nachweis
mittels Lungenfunktionsprüfung, dass die Verengung der Atemwege mit bronchienerweiternden Medikamenten nicht vollständig
rückgängig zu machen ist.
Besteht ein chronischer Husten mit Auswurf, dann sollte der Arzt auch eine
Lungenfunktionsprüfung durchführen, wenn (noch) keine
Atemnot verspürt wird. Aber nicht jeder Patient mit chronischem Husten mit und
ohne Auswurf entwickelt jedoch eine COPD.
Die Diagnose COPD basiert auf der Feststellung einer Atemwegseinengung. Für die
Abschätzung des Schweregrades der COPD können
die Spirometrie, die Analyse von Fluss-Volumen-Diagrammen oder die Ganzkörperplethysmografie herangezogen werden. Bei der
Spirometrie werden die Durchgängigkeit der Atemwege und das Lungenvolumen unter
bestimmten Bedingungen gemessen. Die
Vitalkapazität, VC, ist eine Kenngröße für die Funktion der Lunge. Es gibt
Größen jeweils für die Einatmung (inspiratorische
Vitalkapazität) und für die Ausatmung (exspiratorische Vitalkapazität). Wie viel
Atemluft die Atemwege innerhalb eines bestimmten
Zeitraums passieren kann, wird gemessen und mit einem standardisierten Wert
verglichen. Mit dem Peak-flow-Meter wird der
maximale Fluss der Ausatmung (Peak expiratory flow, PEF) festgestellt und mit
einem Sollwert (das ist ein standardisierter Wert)
oder dem persönlichen Bestwert verglichen.
Ein anderer wichtiger Wert, der so genannte FEV1 (forciertes exspiratorisches
Einsekundenvolumen), gibt an, wie viel Atemluft
innerhalb einer Sekunde aus der Lunge gepresst werden kann. Der FEV1 wird in
Prozent der Vitalkapazität angegeben. Es kann auch
eine Ganzkörperplethysmographie nötig sein. Bei diesem Verfahren wird der
Patient in einen abgeschlossenen Raum (ähnlich einer
Telefonzelle) platziert; anschließend werden seine Lungenfunktionswerte
bestimmt. Diese aufwändigere Methode erzielt genauere
Werte als die Spirometrie.
In der 2007 veröffentlichten Deutschen COPD-Leitlinie wird die Vitalkapazität
für die Definition der Verengung verwendet.
Vereinfachend stellt der Arzt eine Einengung der Atemwege fest, wenn der
Quotient aus FEV1 zu VC < 70% ist. Außerdem wird der
FEV1 vor und 30 Minuten nach Inhalation von bronchienerweiternden Medikamenten
gemessen. So kann festgestellt werden, ob die
Atemwegsverengung medikamentös rückgängig zu machen ist - in diesem Fall liegt
eher Asthma vor, andernfalls eher eine COPD.
Die Bestimmung der Kohlenmonoxid-Diffusionskapazität ist wichtig für die Analyse
der Funktionseinschränkung beim Lungenemphysem.
Auch kann eine Röntgenaufnahme des Brustraums nötig sein.
Bei schwereren Formen der COPD können auch kontrollierte Belastungstests
durchgeführt werden.
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